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Was Sie tun können

Zustiftung oder Spende?

Stifter werden:
Werden Sie Stifter – als Privatperson, als Verein oder als Unternehmen. Lassen Sie Ihr Geld für langfristige Ziele arbeiten! Ihre Zustiftung dient dem Aufbau des Stiftungsvermögens und trägt somit auch zur Erhöhung der Stiftungserträge bei. Dank der Kapitaleinlagen können wir die Nachhaltigkeit unserer Projekte verbessern. Für eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit Spenden unterstützen:
Unterstützen Sie unsere Arbeit durch Spenden – einmalig oder regelmäßig. Ihre Spende kann umgehend für die Unterstützung eines Projektes, das Ihnen besonders am Herzen liegt, verwendet werden. Spenden sind freiwillige Zuwendungen, die umgehend in den laufenden Haushalt fließen und nicht dem Stiftungsvermögen zugeführt werden können. 

Mitarbeiten, denn unbezahlt ist nicht umsonst!
Gemeinnützige Projekte der Krefelder Bürgerstiftung dienen besonders auch der Kommunikation zwischen den Bürgerinnen und Bürgern. Dazu ist es wichtig, sich zu vernetzen und mit allen Beteiligten in den Dialog zu treten. Werden Sie ein Teil unseres Netzwerkes und spenden Sie unseren Vorhaben Ihre Zeit und Ihr Engagement. Wenn Sie sich bei uns engagieren möchten, nehmen Sie bitte Kontakt zu unserer Geschäftsstelle auf.

Stiftungsrat:
Gerd Frey (Vorsitzender)
Dr. Wolfgang Boventer
Klaus Geurden
Friedrich Graf von Kanitz
Bernd Heuer
Gregor Kathstede
Markus Kirschbaum
Oberbürgermeister Frank Meyer
Markus Prehn
Torsten Toeller
Dirk Wellen (stellv. Vorsitzender)
Peter Welling
Prof. Dr. Carl-Dieter Wuppermann

Unsere Stifter:
Herr Timo Amels
Herr Hubert Arians
Herr Axel Barkhausen
Intersport Borgmann GmbH
Herr Dr. Wolfgang Boventer, Apotheke am Ponzelar
Canon Deutschland GmbH
Cargill Deutschland GmbH
Herr Gregor Franßen
Fressnapf Tiernahrung GmbH
Förderverein AKKU n.e.V.
Jagenberg AG
Herr Friedrich Graf von Kanitz
Herr Dr. Heinz-Georg Klinkhammer
Familie Karl Lenzen
Niemann + Frey GmbH
Herr Paul Obhues
Herr Prof. Werner Pepels
Herr Otto-Ernst Prehn
Firma Ramackers
Rondo Food GmbH Co.KG
Siemens AG
Sparkasse Krefeld
Stadtwerke Krefeld
Volksbank Krefeld
Herr Prof. Dr. Carl-Dieter Wuppermann

 

 

Testament und Nachlass

Sie haben auch die Möglichkeit, in Ihrem Testament die Bürgerstiftung Krefeld zu bedenken. So können Sie mit Ihrem Nachlass das Stiftungsvermögen erhöhen. Und weil das Stiftungsvermögen unangetastet bleibt, können SIe so, weit über das eigene Leben hinaus, dauerhaft Gutes bewirken.

Ehrenamt oder Ideen

Ehrenamt:
Werden Sie ein Teil unseres Netzwerkes und spenden Sie unseren Vorhaben Ihre Zeit und Ihr Engagement.

Ideen:
Haben Sie konkrete Vorschläge zur Durchführung eines Projektes oder einer Initiative? Planen Sie in und für Krefeld aktiv zu werden? Dann wenden Sie sich mit Ihren Ideen an uns: zusammen können wir in unserer Stadt viel bewegen.

Steuervergünstigungen

Gemäß § 10 b Abs. 1 EStG können Spenden zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung an eine gemeinnützige Stiftung insgesamt bis zu 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte des Zuwendungsgebers als Sonderausgaben abgezogen werden.

Gemäß § 10 b Abs. 1a S. EStG können Spenden in den Vermögensstock einer gemeinnützigen Stiftung (sog. Zustiftung) auf Antrag des Steuerpflichtigen im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro abgezogen werden. Diese Abzugsmöglichkeit ist neben dem oben genannten Spendenabzug möglich.

Infos: www.stiftungen.org

Satzungen

Infos: www.buergerstiftungen.de



Sparkasse Krefeld
IBAN:
DE25 3205 0000 0000 0099 77
BIC:
SPKRDE33

Volksbank Krefeld
IBAN:
DE07 3206 0362 0000 0099 70
BIC:
GENODED1HTK